Rechtliche Grundlagen des SGB VIII
Seminar für Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und weitere Verantwortliche in der Jugendhilfe
Referent: Prof. Peter-Christian Kunkel (FH Kehl - Hochschule für öffentliche Verwaltung)
[11.-12.03.2010]
Seminarort: Hochschule Görlitz, Hermann-Heitkamp-Haus (Blue-Box), Brückenstraße 1, 02826 Görlitz
Warum bieten wir diese Fortbildung an?
Im Zuge des Zusammenschlusses der alten Gebietskörperschaften Löbau-Zittau, Niederschlesischer Oberlausitzkreis und Kreisfreie Stadt Görlitz, zum großen Landkreis Görlitz muss die
Jugendhilfe neu strukturiert werden. Dies birgt große Herausforderungen für die freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Jugendhilfeplanung. Ein besonderer Bedarf besteht nach Aussage vieler Träger an Fortbildungen zum Sozialgesetzbuch VIII, welches sich in permanentem Wandel befindet.
Wie bereits in den vergangenen Jahren, freuen wir uns erneut, dass wir Herrn Prof. Peter-Christian Kunckel, Lehrstuhlinhaber an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und Autor von Standardwerken zum Jugendhilferecht, als Referent für vorliegendes Fortbildungsseminar gewinnen konnten.
Als Jugendring Oberlausitz e.V. laden wir Sie herzlich zu unserer Fortbildung in den Räumen der sozialwissenschaftlichen Fakultät der Hochschule Görlitz ein.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
per Mail: rolf.adam@jugendring-oberlausitz.de oder Telefon: 03576 - 20 14 91
Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl auf maximal 30 Personen beschränkt ist!
Inhaltliche Schwerpunkte
Donnerstag, den 11.03.2010, 09:00 16:00 Uhr
Schwerpunkt: Präventive Jugendhilfe
- Allgemeine Begriffsbestimmungen, insb. „Muss/Soll/Kann“
- Aufgaben der Jugendhilfe (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben?)
- Freie und öffentliche Jugendhilfe
- Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe (Subsidiarität, auch im Zusammenhang der Förderung nach § 74 SGB VIII)
- Präventive Angebote der Jugendhilfe nach §§ 11- 14 und 16 SGB VIII (Umfang dieser Leistungen innerhalb der Jugendhilfe, deren Finanzierung bzw. Förderung)
- Unterschiede der verschiedenen Arten der Förderung bzw. Finanzierung (§§ 74, 77, 78a-f), deren Anwendung auf welche Leistungen der Jugendhilfe und Unterscheidung zwischen Förderung und Finanzierung, insb. Eigenmittel
- Ermessen und Ermessensfehler
- Ausschreibung von Jugendhilfeleistungen (Notwendigkeit, rechtliche Voraussetzungen, Anwendbarkeit insbesondere bei der präventiven Jugendhilfe, deren Folgen)
- Besserstellungsverbot bei der Finanzierung (Tariflohn beim freien Träger?)
- Bedeutung der Jugendhilfeplanung (Beteiligung, Inhalt der JHPl., Auswirkung auf die Förderung und Finanzierung freier Träger)
- Jugendhilfeausschuss (Zweigliedrigkeit des JA, Aufgaben des JHA, Beschlussrecht, zur Öffentlichkeit der JHA, Bundesgesetz und Kreisrecht, Definition der Befangenheit)
Freitag, den 12.03.2010, 09:00 16:00 Uhr
Schwerpunkt: Hilfen zur Erziehung
- Allgemeine Begriffsbestimmungen, insb. „Muss/Soll/Kann“
- Aufgaben der Jugendhilfe (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben?)
- Freie und öffentliche Jugendhilfe
- Leistungserbringer der Jugendhilfe im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis
- Finanzierungsformen der Hilfen zur Erziehung (gesetzliche Grundlagen, Eigenmittel?, anrechenbare Kosten, Besserstellungsverbot, Gleichbehandlung mit öffentlichem Träger)
- Vergaberecht bei Hilfen zur Erziehung?
- Wunsch und Wahlrecht der Familie contra Vergabe von Leistungen durch das Jugendamt
- Wie können/müssen Leistungen der Hilfen zur Erziehung gesteuert werden und Bedeutung der Jugendhilfeplanung
- Schutzauftrag nach § 8a (an wen richtet sich dieser? Wer hat welche Verantwortung?)
- Sozialdatenschutz in der Jugendhilfe (Was muss bzw. kann bei einer Leistung HzE durch den freien Träger an den öffentlichen übermittelt werden? Welche Daten kann bzw. muss der öffentliche Träger dem freien Träger zur Verfügung stellen)
- Aufbewahrungsfristen von Akten
Es wird versucht, innerhalb des Seminars, auf spezielle Fragen der Teilnehmer einzugehen. Für Fragestellungen zu o.g. Themen besteht die Möglichkeit, diese bereits mit der Anmeldung einzureichen. Umso besser kann es dem Dozenten gelingen, darauf gezielt einzugehen.
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