Arbeitsordnung AK Jugendarbeit
1. Name
- Der Arbeitskreis (AK) führt den Namen "AK Jugendarbeit" .
2. Grundlagen
- Der AK ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitsbereichen anerkannter freier Träger der Jugendhilfe in der präventiven Jugendarbeit gem. §§ 11, 12, 14, 16 SGB VIII und des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.
- Der AK ist ein Gremium innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Träger der Jugendarbeit (AGT).
3. Ziele und Aufgaben
Der AK verfolgt entsprechend der o.g. Grundlagen insbesondere folgende Ziele für die ehrenamtliche und hauptamtliche Jugendarbeit:
- fachlicher Austausch im Bereich der präventiven Jugendarbeit
- Abstimmung und Koordination der Angebote untereinander
- Aufzeigen von Defiziten im Präventionsbereich und Einfordern der jugendhilfeplanerischen Bearbeitung
- Interessenvertretung der Projekte der Jugendarbeit innerhalb der AGT
- Erarbeitung und Initiierung von Präventionsangeboten entsprechend dem jugendhilfeplanerischen Bedarf
- Erarbeitung fachlicher Standards, Qualitätskriterien zur Evaluation und Controlling
- Vorbereitung und Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen und deren Umsetzung im Bereich der präventiven Jugendarbeit
- Erarbeitung und Aktualisierung der Bedarfsfeststellungen im Bereich der präventiven Jugendarbeit
4. Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft im AK ist freiwillig. Zur Ausübung der Mitgliedschaft entsenden interessierte Träger der präventiven Jugendarbeit und das Jugendamt eine Person.
- Jedes Mitglied des AK hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.
5. Gastrecht
- Zu fachspezifischen Diskussionen können andere Teilnehmer/innen zum AK hinzugezogen werden. Die Dauer ihrer Mitwirkung wird durch die Mitglieder des AK beschlossen. Arbeitsordnung des AK Jugendarbeit vom 05.10.2009
6. Sitzungen des AK
- Der AK tagt nach dem erforderlichen Bedarf. Für die Sitzungen ist ein Arbeitsplan zu erstellen, wobei die Termine der AGT hierbei zu berücksichtigen sind.
- Zu den Sitzungen ist schriftlich/per mail unter Benennung der vorgesehenen Tagesordnung durch den Sprecher/die Sprecherin des AK einzuladen. Die Einladung ist den Mitgliedern des AK einschließlich der Tagesordnung sowie der zu behandelnden Vorlagen spätestens sieben Kalendertage vor dem Sitzungstermin zu übermitteln. Bei zusätzlich einberufenen Terminen kann die Frist unterschritten werden.
- Die Sitzung wird durch den /die Sprecher/in, bei seiner/ihrer Abwesenheit durch den /die Stellvertreter/in geleitet.
- Der Ort der Beratung des AK wird durch die Mitglieder des Arbeitskreises nach dem Rotationsprinzip festgelegt.
- In jeder Sitzung des AK wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll und eventuelle Anlagen dazu werden den Mitgliedern des AK innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Sitzung durch den/die Sprecher/in zugestellt.
- Zu Beginn einer Sitzung wird durch den Sprecher der/die Protokollant/in benannt. In der Regel zeichnet der aktuelle Gastgeber dafür verantwortlich.
- Über das Protokoll der jeweils vorhergehenden Zusammenkunft wird zu Beginn jeder Sitzung abgestimmt.
- Beschlussfähigkeit bei den Sitzungen liegt vor, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Sprecher/in; Stellvertreter/in
- Der/die Sprecher/in und sein/ihre Stellvertreter/in werden von den Mitgliedern des AK für zwei Jahre gewählt.
- Aufgabe des/der Sprecher/in ist es, Maßnahmen zu ergreifen, um die von dem AK getroffenen Beschlüsse zu verwirklichen. Innerhalb der getroffenen Beschlüsse vertritt der/die Sprecher/in den AK innerhalb der AGT und gegenüber den anderen Arbeitskreisen. Er/sie ist Ansprechpartner/in für Anfragen und Anregungen Dritter gegenüber dem AK. Der/die Sprecher/in informiert die Mitglieder des AK über seine/ihre Aktivitäten.
- Im Falle der Verhinderung wird der/die Sprecher/in von der/dem Stellvertreter/in vertreten.
8. Inkrafttreten
- Die Arbeitsordnung tritt am 05.10.2009 in Kraft.
Löbau, den 05.10.2009.
Einladungen und Protokolle des AK JHAg stehen rechts zum Download bereit.
- Arbeitsordnung AK JA.pdf
- 1. Einladung 07.09.2009.pdf
- 2. Einladung AK JA 05.10.2009.PDF
- 3. Einladung AK JA 23.11.09.pdf
- 1. Einladung AK JA 15.02.10.pdf
- 1. Protokoll AK JA 07.09.09.pdf
- 2. Protokoll AK JA 12.10.09.pdf
- 3. Protokoll AK JA 23.11.09.pdf
- 1. Protokoll AK JA 15.02.10.pdf
Einladungen:
Protokolle:
